Buchhaltung / Lohnabrechnung / Wirtschaftliche Beratung
Erhalten Sie einen Überblick über unsere Leistung im Bereich Buchhaltung, Lohnabrechnung sowie wirtschaftlicher Beratung
Ihre laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
Hier ist der korrekte Text. Ich habe die Fragezeichen durch die fehlenden Buchstaben und Zeichen ersetzt:
Ihre laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung* ist bei uns in guten Händen. Die korrekte und pünktliche Bezahlung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch in schwierigen Fällen (z. B. Abrechnung von Kurzarbeitergeld), ist eine wichtige Grundlage für deren Motivation und Zufriedenheit. Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht sind dabei korrekt umzusetzen und auszuführen. Unsere geschulten Fachkräfte geben Ihnen dafür die Garantie.
Dabei übernehmen wir auch die laufenden Lohnbuchungen, Lohnabrechnung für Minijobs bis 450 €. Gleitzonenberechnungen, rechnen Schüler, Praktikanten und Studenten ab, erstellen Nachweise und Meldungen, verwalten Krankheits- und Urlaubstage sowie Fehlzeiten, übernehmen notwendige Korrespondenz und Schriftverkehr usw.
Wir haben Erfahrung mit verschiedenen Branchen, verschiedenen Tarifverträgen, die Abrechnung von Schichtzeiten, Zuschlägen usw. Auch hier wollen wir die für Sie maßgeschneiderten Lösungen anbieten. Sprechen Sie uns einfach an. Sie erhalten ein unverbindliches kostenfreies Angebot.
Probleme mit der Lohnabrechnung* müssen nicht sein! Wir sind Ihr Partner in der Lohnbuchhaltung*, auch bei Sonderfällen wie Kurzarbeit.
*Das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beschränkungen des StBerG; nach § 6 Nr. 4 StBerG).
Wir kalkulieren Ihren individuellen Stundenverrechnungssatz
Wir ermitteln Ihren individuellen Stundenverrechnungssatz. Er bildet die Grundlage für Ihre unternehmerische Planung. Der Stundenverrechnungssatz zeigt, was eine Arbeitsstunde kostet und was sie einbringen muss, damit alle betrieblichen Kosten gedeckt sind.
Viele Selbständige und Freiberufler verkaufen sich unter Wert. Oft sind bei genauer Betrachtung nicht einmal die Betriebskosten abgedeckt.
Wir helfen Ihnen bei der Ermittlung eines angemessenen und realistischen Stundenverrechnungssatzes.
Wir verbuchen ihre laufenden Geschäftsvorfälle*
Wir erledigen für Sie Ihre laufende Finanzbuchhaltung* wie Debitoren-, Kreditorenbuchhaltung, nach den Grundlagen der ordnungsgemäßen Buchhaltung (GOB).
Im Rahmen der oben beschriebenen laufenden Tätigkeiten erfassen wir Ihre Daten, prüfen wir Ihre Rechnungen, verwalten wir Ihre offenen Posten, organisieren die Ablage Ihrer Belege, erstellen Listen, kümmern uns um die Anlagenverwaltung usw.
Auf Wunsch übernehmen wir auch Ihre Fakturierung und das Mahnmanagement.
Gerne besprechen wir Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse und machen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot.
Das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beschränkungen des StBerG; nach § 6 Nr. 4 StBerG).